Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt
| Altersgruppe | Euro |
|---|---|
| 0–3 Jahre | € 197,00 |
| 3–6 Jahre | € 253,00 |
| 6–10 Jahre | € 326,00 |
| 10–15 Jahre | € 372,00 |
| 15–19 Jahre | € 439,00 |
| 19-28 Jahre | € 550,00 |
Unterhaltsabsetzbetrag
Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden
Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags
| für das 1. Kind | € 29,20 p.m. |
| für das 2. Kind | € 43,80 p.m. |
| für jedes weitere Kind | € 58,40 p.m. |
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn
- der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
- die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Stand: 26. November 2014
ECONOMY - Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H. Wir sind Ihre erfahrenen Steuerberater in Wels. Sie haben Fragen zu einem Thema oder möchten ein individuelles Angebot unserer Leistungen? Kontaktieren Sie unsere Steuerkanzlei, wir sind für Sie da!
Erscheinungsdatum: