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Buchhaltung

Rechnen Sie mit uns!
Sie wünschen sich professionelle Unterstützung bei Ihrer laufenden Buchhaltung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir unterstützen Sie bei der Kontierung sowie Erfassung Ihrer Geschäftsfälle, führen eine laufende Kontenabstimmung durch und verwalten die offenen Posten. Kurzum, wir unterstützen Sie bei Ihrer laufenden Buchhaltung - so umfassend, wie Sie das wünschen.  

Sie möchten Ihre Buchhaltung auslagern?

Bei unseren Mitarbeitern ist dieser Arbeitsbereich in besten Händen. Profitieren Sie auch von unseren regelmäßigen Auswertungen zu Ihrer geschäftlichen Entwicklung. Damit haben Sie nämlich Ihre Erträge, Aufwendungen und Ihre Unternehmensentwicklung immer im Blick und profitieren von der Möglichkeit, Maßnahmen zeitnah zu entscheiden und umzusetzen.

Wir schulen auch Ihre Mitarbeiter!

Sie möchten nur Teile Ihrer Buchhaltung von unserem Team erledigen lassen? Kein Problem, wir passen den Umfang unserer Leistungen gerne individuell an Ihre Wünsche an. Unsere Spezialisten beraten Sie auch bei der Wahl der optimalen Buchhaltungssoftware, schulen Ihre Mitarbeiter und informieren Sie regelmäßig über aktuelle Steuernews. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und schnüren ein individuelles Leistungspaket für Sie!

Buchhaltung auslagern leicht gemacht:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung offener Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation Rechnungswesen

Ihre Zahlen immer im Blick - heute und morgen:

  • Informationen über Geschäftsverlauf
  • Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen
  • periodengenaue Abgrenzung, z. B. von Sonderzahlungen und Abschreibungen

Mit unseren Serviceleistungen sparen Sie Zeit:

  • automatische Datenübernahme aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
  • laufende Beratung zu Buchhaltungsfragen
  • Abhol- und Zustellservice der Belege
  • ABC-Analyse von Kunden und Lieferanten

Hinweis: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist.

Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss es als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.

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Lohnt es sich mit Skontoabzug zu bezahlen oder nicht? Mit unserem Skontorechner erhalten Sie mit nur einem Klick Antwort auf diese Fragen!

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