Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst.
Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:
| Alter | Beihilfe pro Monat |
| ab Geburt | 132,30 |
| ab 3 Jahren | 141,50 |
| ab 10 Jahren | 164,20 |
| ab 19 Jahren | 191,60 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:
- für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
- für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
- für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
- für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
- für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
- für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.
Stand: 26. Februar 2024
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