Seitenbereiche
Mag. Herwig Ranger schwarz weiss
Inhalt

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:

  • für das 1. Kind € 29,20 p.m.
  • für das 2. Kind € 43,80 p.m.
  • für jedes weitere Kind 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt,

  • wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • wenn die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe Euro
0-3 Jahre € 194,00
3-6 Jahre € 249,00
6-10 Jahre € 320,00
10-15 Jahre € 366,00
15-19 Jahre € 431,00
19-20 Jahre € 540,00

Stand: 06. November 2013

Bild: Khorzhevska - Fotolia.com

ECONOMY - Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H. - wir sind Ihre Steuerberater in Wels. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns!

Erscheinungsdatum:


Impressum Datenschutz Sitemap
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.