Seitenbereiche
Kaffee und Kugelschreiber
Inhalt

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltvorschuss 2022

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF auch in 2022 ein Sachbezug in Höhe von 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2021

Bild: Marco2811 - Adobe Stock.com

ECONOMY - Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H. - wir sind Ihre Steuerberater in Wels. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns!

Erscheinungsdatum:


Impressum Datenschutz Sitemap
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.