Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2015: 1,027.
| ASVG | |
| Geringfügigkeitsgrenze | |
| täglich | € 31,17 |
| monatlich | € 405,98 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 608,97 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 155,00 |
| monatlich | € 4.650,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 9.300,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 5.425,00 |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
| Monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
| bis € 1.280,00 | 0 % |
| über € 1.280,00 bis € 1.396,00 | 1 % |
| über € 1.396,00 bis € 1.571,00 | 2 % |
| über € 1.571,00 | 3 % |
Auflösungsabgabe
Wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist in vielen Fällen die Auflösungsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe beträgt für 2015 € 118,00.
Stand: 30. Oktober 2014
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