Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2017: 1,024.
| ASVG | |
| Geringfügigkeitsgrenze | |
| täglich | (entfällt mit 1.1.2017) |
| monatlich | € 425,70 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 638,55 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 166,00 |
| monatlich | € 4.980,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 9.960,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| monatlich für freie Dienstnehmer | |
| ohne Sonderzahlung | € 5.810,00 |
Stand: 27. Oktober 2016
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